EU Berufskraftfahrer
Wer heute oder in Zukunft gewerblich mit Lastwagen oder Omnibus unterwegs ist, für den sind einige Dinge anders geworden. Auch Unternehmer müssen umdenken.
Der Grund dafür: das Berufskraftfahrerqualifkationsgesetz (BKrFQG), das der Bundesrat am 07.07.2006 entsprechend der EU–Rahmenrichtlinie 2003/59/EG beschlossen hat.
Es gilt: LKW-Fahrer/-innen und Omnibusfahrer/-innen müssen neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen: Durch eine Grundqualifikation. Wie Sie diese erlangen können regelt der § 4 BKrFQG. Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich
nutzen und kein Ausnahmeanspruch besteht, müssen Sie bei der Führerscheinverlängerung (alle 5 Jahre)
den Nachweis von i. d. R. 5 Modulen (35 Std.) regelmäßige Weiterbildung erbringen.
Ziele sind die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, ein wirtschaftliches Fahren und ein gemeinsamer Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU.
Wir verweisen hiermit auch auf unsere Präsentation (Infomaterial zum EU-Berufskraftfahrer).